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| Nutzungsvertragsbedingungen |
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- Hiermit beantrage ich für mich die Aufnahme als Mitbenutzer der Leistungen der HEINZ training-Betriebe. Dieser Ausweis ist für alle HEINZ-Betriebe gültig. Er ist bei jedem Besuch an der Rezeption zu deponieren. Im Verlustfall kostet der Ersatzausweis 10,-- €.
- Der HEINZ-Ausweis berechtigt seinen Inhaber zur Benutzung der Trainingsanlagen innerhalb der ausgehangenen Öffnungszeiten.
- Bei Schließung durch höhere Gewalt, behördliche Vorschriften oder lokale Gegebenheiten besteht kein Leistungsanspruch des Mieters.
- Ärztlich bestätigte Ausfallzeiten von zusammenhängend mindestens vier Wochen werden an die Vertragslaufzeit angehängt, sofern sie innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Unterbrechungsgrundes schriftlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt bei beruflich bedingten Ausfallzeiten sowie Auslandsaufenthalten. Bei ärztlich attestiertem, dauerhaftem Nutzungsverbot hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es wird die tatsächliche Laufzeit abgerechnet.
- Bei Verhinderung des Mieters bleibt die Leistungspflicht bestehen. Für versäumte Stunden erfolgt keine Rückvergütung.
- Bei einem Wohnortwechsel von mehr als 30 km zum nächsten HEINZ-Betrieb kann dieser Vertrag vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift aufgelöst werden. Die dann tatsächliche Laufzeit wird berechnet.
- Dieser Vertrag ist für die umseitig genannte Zeit geschlossen. Wird dieser nicht bis 6 Wochen vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift gekündigt verlängert er sich um jeweils 3 Monate.
- Ist Ratenzahlung vereinbart, ist HEINZ training dann zur Forderung des gesamten Restbetrages berechtigt, wenn zwei Raten infolge nicht ausgeglichen wurden.
- Die HEINZ-Betriebe und deren Personal haften nicht bei Diebstahl mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände sowie für Schäden des Mitbenutzers, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Es werden verschließbare Schränke zur Verfügung gestellt.
- Die HEINZ Trainingsprinzipien sind Bestandteil dieses Vertrages und zu befolgen. Aus hygienischen Gründen ist dem Mitbenutzer das Training nur mit einem Handtuch, Sportschuhen sowie Trainingsbekleidung (die den Oberkörper, die Oberarme und die Oberschenkel bedeckt) gestattet.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform und haben ohne Schriftform keine Gültigkeit.
- Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
- Sollte ein Teil des Vertrages rechtsunwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt.
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